Praxis Eszter Theuringer - Kinder & Jugendlichentherapie

Ablauf & Kosten

Wecker

Jede und jeder Versicherte hat das Recht, sich bei zugelassenen Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen vorzustellen. Es ist kein Überweisungsschein eines Hausarztes oder einer Fachärztin notwendig. Die ersten Sitzungen werden über die Versichertenkarte abgerechnet.
Zentral für den weiteren Therapieerfolg ist das Entstehen einer vertrauensvollen Beziehung. Nur so ist es möglich, sich auf den therapeutischen Prozess einzulassen. Wenn die "Chemie" nicht stimmt, ist es besser, sich auf die Suche nach einer anderen Therapeutin, einem anderen Therapeuten zu machen.
Kind, Jugendliche und Eltern entscheiden dann gemeinsam mit der Therapeutin, ob und welche Therapieform passend ist. Säuglingstherapien unterscheiden sich hinsichtlich der Dauer und des Settings von Psychotherapien älterer Kinder, näheres hierzu unter Behandlungsangebote Liegt eine Indikation vor, wird auch die weitere Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Ein ähnliches Verfahren gilt für das Beihilfe-Verfahren. Für Privatversicherte gilt die Einzelfallbestimmung des jeweiligen Vertrages. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

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Sollten Sie nach diesen ersten Informationen eine Psychotherapie in meiner Praxis in Betracht ziehen, melden Sie sich bitte telefonisch, um zu klären, ob aktuell oder in absehbarer Zeit ein Therapieplatz frei ist.


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